Hinweise zu Folgeanträgen von syrischen Kriegsdienstverweigerern

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19.1.2021
Hinweise zu Folgeanträgen von syrischen Kriegsdienstverweigerern

Laut einem EuGH-Urteil müssten syrische Kriegsdienstverweigerer in der Regel Flüchtlingsstatus bekommen. Für Personen, denen dies verweigert wurde, stellt sich nun die Frage nach einem Folgeantrag. PRO ASYL hält Folgeanträge für sinnvoll und gibt hier rechtliche Hinweise zu dem Thema. Anträge sollten bis zum 19. Februar 2021 gestellt werden.

Weitere Informationen:
https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-zu-folgeantraegen-von-syrisc...