Pressemitteilung des Flüchtlingsrat vom 30.03.2020

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30.3.2020
Pressemitteilung des Flüchtlingsrat vom 30.03.2020

Die Verstöße der Behörden und der AWO sind vielfältig: In der Lindenstraße müssen bis zu sechs einander ansonsten fremde Menschen in einem Raum schlafen. Dies ist eine gemäß der Allgemeinverfügung „verbotene Menschenansammlung“. Die Einnahme der Mahlzeiten im dafür vorgesehenen Raum ist für die Bewohner*innen verpflichtend, auch dort können die Mindestabstände nicht eingehalten werden. Insgesamt ist für die große Anzahl der dort lebenden Menschen kein ausreichender Platz vorhanden. Ausnahmen für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung oder anderer Wohneinrichtungen sind in der Allgemeinverfügung nicht benannt worden.

„Die Senatorin für Soziales hat sich mehrfach öffentlich zu der Situation geäußert, aber dabei weder die Tatsache bestritten, dass dort mehrere Hundert Personen leben, noch dass diese nur einen Essensraum zur Verfügung haben und mit mehreren Personen in einem Raum schlafen müssen. Sie hat auch nicht behauptet, dass die Allgemeinverfügung in dieser Hinsicht Ausnahmen zulasse“, so Gundula Oerter vom Flüchtlingsrat.

Behauptet haben Pressesprecher Dr. Schneider und Staatsrat Fries lediglich, das Weiterbetreiben der Lindenstraße sei ‚notwendig und gesetzlich vorgeschrieben‘. „Die Behauptungen sind jedoch unzutreffend: Die Hotels stehen leer, eine Unterbringung in kleineren Einheiten ist möglich und wegen der staatlichen Schutzpflichten für die Bewohner*innen auch geboten“, so Oerter. Die Sozialbehörde hatte dies durch die geplante Anmietung der Jugendherberge bereits selbst bestätigt.

„Die bloße Behauptung, das Weiterbetreiben der LASt sei notwendig, entbindet weder die Sozialbehörde noch die AWO von der Verpflichtung, sich an die Verfügung des Ordnungsamtes zu halten“, erklärt Oerter weiter. „Wenn die Unterbringung von mehreren hundert, einander meist fremden Personen in einem Haushalt erlaubt sein sollte, hätte dies in der Allgemeinverfügung aufgeführt werden müssen. Dies ist aber aus gutem Grund nicht geschehen.“

Viele der Bewohner*innen der Einrichtung sind außerdem keine Asylsuchenden. Für sie besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, in der Einrichtung zu wohnen.

„Bei dem Betrieb der Lager in der Lindenstraße und auch in der Alfred-Faust-Straße handelt es sich faktisch um täglich stattfindende 24-Stunden-Großveranstaltungen“, fasst Oerter zusammen. „Wir haben daher das Ordnungsamt aufgefordert, den Weiterbetrieb der Einrichtung zu untersagen und die dezentrale Unterbringung der jetzigen und neu eintreffenden Bewohner*innen gemäß den Erfordernissen der Allgemeinverfügung anzuordnen.“

Der Weiterbetrieb der Einrichtung ist augenscheinlich mit den Zielen und den konkreten Vorschriften der Allgemeinverfügung unvereinbar und deswegen mutmaßlich gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG strafbar. Wegen dieses Verdachts hat der Flüchtlingsrat heute Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt.

Shut Down Lindenstraße – Landesausgrenzungsstellen schließen !