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Fluechtlingsinitiative Bremen
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Januar 2010
Leider haben die breiten Proteste während der Innenministerkonferenz (siehe unten) in Bremen im Dezember nicht das GANZE Bleiberecht gebracht.
Es wurde eine unzureichende Regelung verabschiedet. Genauere allgemeine Infos finden sich u.a. auf der Website des Flüchtlingsrats Berlin.
Für eine Abklärung der eigenen individuellen Situation ist nach wie vor eine persönliche Beratung z.B. bei uns oder bei einem Anwalt/einer Anwältin unerlässlich.

hier geblieben! jetzt erst recht!

Demoaufruf

Aufruf zur Demonstration anlässlich der Innenministerkonferenz in Bremen am 2. Dezember 2009

Vom 2. bis zum 4. Dezember tagen die Innenminister der Bundesländer unter Vorsitz des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD). Vor drei Jahren wurde auf der Innenministerkonferenz in Nürnberg nach jahrelangem öffentlichen Druck eine Bleiberechtsregelung beschlossen, die für einen Teil der langjährig Geduldeten ein Bleiberecht ermöglichen sollte. Ihr folgte im August 2007 eine gesetzliche Altfallregelung.
Beide Regelungen legen einen Einreisestichtag fest, der einen sechs- beziehungsweise achtjährigen Aufenthalt vorsah. Nach der Altfallregelung wurde der Aufenthalt nur auf Probe erteilt und an eine überwiegend eigenständige Lebensunterhaltssicherung – spätestens bis zum 31.12.2009 – geknüpft.
Doch für viele ist es aufgrund verschiedener Einschränkungen wie Sprachbarrieren oder Krankheit sowie staatlichen Restriktionen und der schlechten wirtschaftlichen Lage unrealistisch, eine ausreichend bezahlte oder überhaupt Arbeit zu finden.
Dementsprechend konnte nur ein geringer Anteil der Betroffenen diese Bedingungen erfüllen. Am 1.1.2010 droht daher 30.000 Menschen (über 50 Prozent derer, die nach einer der Regelungen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben) der Rückfall in die Duldung. 110.000 Geduldete haben nach den bisherigen Regelungen gar keine Chance auf ein Bleiberecht.
In Bremen haben in den vergangenen drei Jahren von den über 3.000 geduldeten Menschen bislang lediglich 605 Personen eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.
Mit einer Duldung zu leben bedeutet für die Betroffenen, dass der Staat, obwohl er sie nicht abschieben kann, ihnen eine Aufenthaltserlaubnis sowie elementare Rechte verweigert. Geduldeten – ebenso wie AsylbewerberInnen – wird unter Androhung von Strafe verboten, ihren Landkreis zu verlassen(„Residenzpflicht“), sie werden größtenteils in Lagern, die oft weit abgelegen und in sehr schlechtem Zustand sind, untergebracht und müssen alle paar Monate ihre Duldung bei der Ausländerbehörde verlängern lassen. Mit alldem wird den Menschen gesellschaftliche Teilhabe von vornherein verwehrt.
Es besteht dringender Handlungsbedarf, um diese unmenschliche Politik der Kettenduldungen und die Ausgrenzung aus der Gesellschaft zu beenden.

Wir fordern daher:
- Umfassendes Bleiberecht für alle
- Aufhebung der Stichtagsregelung
- Absehen von der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung
- Verzicht auf weitere Ausschlussgründe
- Abschaffung der Residenzpflicht und Unterbringung in Lagern

Hier geblieben - jetzt erst recht!

Der oben stehende Aufruf wird von zahlreichen Initiativen und Organisationen aus Bremen und der übrigen Bundesrepublik unterstützt.
Die Demonstration beginnt am 2.12. um 17 Uhr auf der Bürgerweide in Bremen.
Begleitend zur Demo ist eine antirassitische mobilisierungs- und infozeitung erschienen.
Parallel zur Konferenz der Innenminister findet auch wieder die Konferenz von Jugendliche ohne Grenzen statt !

Bleiberecht für Alle!

Juni 2009

Die aktuelle Bleiberechtsregelung hat ihr vorgebliches Ziel, das humanitäre Bleiberecht für langjährig Geduldete, nicht erreicht. Viele Menschen wurden durch die engen Kriterien ausgegrenzt und haben keine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Ende dieses Jahres läuft nun die "Übergangszeit" der Regelung aus. Dann werden auch viele derjenigen, die eine Erlaubnis bekommen haben, sie wieder verlieren und erneut nur geduldet sein, oder sogar die Abschiebung befürchten müssen.
Die Verlängerung der Regelung über Dezember 2009 hinaus ist vorerst gescheitert. Die Innenministerkonferenz hat sich mit dem Thema "nicht ernsthaft befasst", wie Niedersachsens Innenminister Schünemann schon vorher wusste.
Die Bleiberechtsregelung war aber von Anfang an keine humanitäre Regelung, denn sie schloss ausgerechnet diejenigen aus, die wegen individueller Gründe (Alter, Krankheit, fehlende berufliche Qualifikation) oder wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Eine Chance haben nur Berufstätige mit ausreichendem Lohn.
Notwendig ist eine Altfallregelung nur, weil sich die deutsche Ausländerpolitik seit Jahren weigert, Flüchtlingen Schutz zu gewähren. Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung und Diskriminierung werden zwar zur Begründung völkerrechtswidriger Militäreinsätze genutzt, aber nur in den seltensten Fällen als Fluchtgrund anerkannt.
Das Asylverfahren verdient diesen Namen kaum noch und produziert systematisch Ablehnungen. Die Möglichkeit zur humanitären Aufnahme von Flüchtlingen wird nicht genutzt. Deshalb stehen Flüchtlinge in Deutschland nach mehr oder weniger kurzer Zeit in der Regel als "Ausreisepflichtige" da, die delegitimiert, ausgegrenzt und nicht selten sogar kriminalisiert werden.
Als Folge dieser Politik leben seit Anfang der neunziger stets mehrere hundertausend Menschen mit dem Status der Duldung in Deutschland, einer "Aussetzung der Abschiebung". Dabei bleibt es oft Jahre oder sogar jahrzehntelang, obwohl sich die Ausländerbehörden zur Durchsetzung von Abschiebungen über menschenrechtliche Grundsätze hinwegsetzen, in Krisengebiete und unter unmenschlichen Umständenabschieben.
Die Altfallregelung ist also nicht nur zu eng und zu kurz, sie fußt auch auf der durch Gesetze und Verwaltungspraxis durchgesetzten Ausgrenzung der Geduldeten.
Die einzig humane und gerechte "Regelung der Altfälle" ist das Bleiberecht für Alle!

8 Monate Haft für das Verlassen des Landkreises

Mai 2009

Ein Amtsgericht in Thüringen hat den kamerunischen Asylsuchenden Felix Otto zu acht Monaten Haft verurteilt, weil er gegen die so genannte Residenzpflicht verstoßen hat. Die Haftstrafe war zunächst zur Bewährung ausgesetzt, F. Otto ist nun aber tatsächlich in Haft, weil er sich auch nach der Verurteilung weiterhin geweigert hat, die diskrimierende Einschränkung seiner Grundrechte hinzunehmen und außerhalb des ihm zugeordneten Landkreis (von der Polizei) angetroffen wurde.
Im Dezember 2004 hatte bereits ein in Bremen lebender anerkannter Flüchtling wegen Verletzung der Residenzpflicht mehrere Tage im Gefängnis verbracht. Etliche andere Flüchtlinge müssen täglich Geldstrafen befürchten, nur weil Sie sich das Recht nehmen, innerhalb Deutschlands zu reisen.
Telepolis berichtet ausführlich über die Hintergründe. Wir schließen uns The Voice an und fordern die sofortige Streichung der "Residenzpflicht" im Asyl- und Ausländerrecht.
Kurzinfo
zur "Residenzpflicht".

Bremen will mich nicht, Bremen will mich, Bremen will mich nicht, ....

April 2009

Die Bremer Landesregierung hat im April eine Kampagne gestartet, um die Zahl der Einbürgerungen in Bremen zu erhöhen. Der Titel der Kampagne ist nicht besonders geschmackvoll gewählt. (Der Slogan "... will dich") wurde durch Rekrutierungskampagnen der US-Armee weltbekannt.)
Schlimmer ist jedoch, dass der Senat offenbar vergessen hat, seiner Ausländerbehörde von dem Vorhaben zu erzählen. Während Sozialsenatorin Rosenkötter "mit der Kampagne (...) auch ein Zeichen dafür setzen (will), dass wir Migrantinnen und Migranten vollständig und mit allen Rechten bei uns aufnehmen wollen", und Innensenator Mäurer meint, "dass die Hürden zu Einbürgerung viel höher erscheinen als sie tatsächlich sind", hat die Bremer Ausländerbehörde zwei deutschen Kindern ihre Staatsangehörigkeit kurzerhand wieder weggenommen. Weil ihr Großvater (lange vor der Geburt der beiden Jungen) angeblich verschwiegen hat, dass er einst in der Türkei gelebt hat, wie die taz berichtet.

Antragsfrist für die Altfallregelung verlängert

März 2009

Nachdem die Bundesregierung im Februar verkündet hatte, dass Anträge nach der Altfallregelung nach wie vor gestellt werden können, hat die Innenbehörde den entsprechenden Erlass nun auch in Bremen geändert.
Anträge nach den §§ 104a (Erwachsene und Familien) und 104b (Jugendliche) des Aufenthaltsgesetzes können noch bis Ende dieses Jahres gestellt werden.
Wer lange in Bremen lebt, aber nur Duldungen erhält, sollte sich dennoch möglichst sofort genauer informieren und ggf. beraten lassen!

Kurdischen LibanesInnen droht nach 21 Jahren erneut die Abschiebung aus Bremen

2.2.2009

Die im Jahr 2000 von der Bremer Innenbehörde losgetretene Hetzkampagne gegen kurdische LibanesInnen hat weiterhin Folgen. Konkret ist im Moment eine Tenever Familie von der Abschiebung bedroht, obwohl die praktische Solidarität mit den Betroffenen im Stadtteil sehr breit ist.
Auch in anderen Bundesländern wurden viele kurdische LibanesInnen öffentlich diffamiert, entrechtet und teilweise schließlich (in die Türkei) abgeschoben. So erging es z.B. Gazale Salame aus Hildesheim und Zabida Alzayn aus Soest.
Bereits im April 2001 hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen zu dieser rassistischen Kampagne eine Dokumentation mit vielen Materialien herausgegeben, in der sich auch viele Informationen über die Entwicklung in Bremen finden.

MediNetz Mainz erhält Preis gegen Armut und soziale Ausgrenzung

28.01. 2009

Der Baden-Würtembergische Ministerpräsident Beck hat gestern dem MediNetz Mainz den Helmut-Simon-Preis der Diakonie verliehen. Das Medinetz Mainz arbeitet ähnlich wie das MediNetz Bremen als unbezahlte Vermittlungsstelle für MigrantInnen, Flüchtlinge und Menschen ohne Papiere. Etwa 40 beteiligte ÄrztInnen aus der Region sorgen für eine rudimentäre gesundheitliche Versorgung. Die PreisträgerInnen freuen sich über die Preisverleihung, weisen aber darauf hin, dass das MediNetz eine unzureichende Ersatzlösung ist; sie fordern die Abschaffung der Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen im Aufenthaltsgesetz.

Studie zur gesundheitlichen Versorgung von Papierlosen veröffentlicht.

12.01. 2009

Mitte Dezember 2008 stellte das MediNetz Bremen gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Bremen und einem Vertreter der Bremischen Evangelischen Kirche eine Studie zur gesundheitlichen Versorgung von Papierlosen in Bremen vor. Wir bieten die Studie als pdf-Datei zum Download) (pdf, 215 KB) an. Das Gesundheitsamt kündigte die Einrichtung einer humanitären Sprechstunde für erkrankte Menschen ohne Aufenthaltsstatus noch in diesem Jahr an.

Enttäuschende Ergebnisse der Bleiberechtsregelungen

01.12. 2008

Im November 2008 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin Zahlenmaterial zur aktuellen Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz veröffentlicht. Wie von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen befürchtet, konnte nur ein Teil der Menschen im Duldungsstatus tatsächlich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

In Bremen leben nach wie vor über 2400 Menschen mit einer Duldung. 70 % der Betroffenen leben schon seit mehr als sechs Jahren in Bremen. Von einer Abschaffung der Kettenduldung, die vor nicht allzu langer Zeit versprochen wurde, kann also leider keine Rede sein, weder durch das Zuwanderungsgesetz noch durch die Altfallregelungen.

Bremen hat bis September 2008 nach eigenen Angaben 519 (bundesweit: 28721) Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung erteilt. 181 (6165) Anträge wurden abgelehnt. Bremen ist damit für 1,8 % der genehmigten, aber für 2,9 % der abgelehnten Anträge verantwortlich.

Menschen dauerhaft einen regulären Status zu versagen ist eine Verletzung ihrer Menschenwürde und kann für die Betroffenen eine große Belastung darstellen. Die bundesweit über 100.000 Betroffenen sind Opfer einer verbohrten Ablehnungspolitik gegenüber Flüchtlingen. Mehr Informationen zum Status der Duldung und zur Bleiberechtsregelung u.a. auf der homepage des Bleiberrechtsbüros in München.

Studie zur medizinischen Versorgung von Papierlosen

20.11. 2008

Das MediNetz Bremen hat in diesem Jahr eine Studie zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Bremen erstellen lassen.
Die Ergebnisse der Studie werden am 11.12. im Forum Kirche, Hollerallee vorgestellt. Hier die Einladung) (pdf, 47KB) zur Veranstaltung.

15 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz

01.11. 2008

Seit 15 Jahren erhalten Flüchtlinge und Geduldete in Deutschland Sozialleistungen die unterhalb des Existenzminimums liegen. Ein menschenrechtlicher und sozialpolitischer Skandal ist Normalität geworden.

Wir fordern die sofortige und ersatzlose Streichung des Gesetzes. Deutschlandweit sind noch immer etwa 150.000 Menschen Opfer des Gesetzes. Dazu: Presseerklärung von Pro Asyl

Neue website

Oktober 2008 Wir legen uns Schritt für Schritt eine leicht verbesserte Website zu. Das neue Layout ist schon zu bewundern. Mehr Inhalte werden folgen. Außerdem wird die Seite im Netz umziehen.